Für mitgebrachte Gegenstände und Kleidung sowie für Wertsachen wird nicht gehaftet. Das Mitglied verpflichtet sich, die Räume der
Fitness-Schule sauber zu verlassen. Das Mitglied haftet bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz für dadurch entstandene Schäden.
Die Teilnahmezeiten werden von Sabrina Krieger besonders festgelegt. An 48 Wochen im Jahr ist der Kursbetrieb gewährleistet.
Krankheits-, urlaubs- sowie fortbildungsbedingte Kursausfälle sind vom Teilnehmer zu akzeptieren, soweit sie die gewährleistete
Dauer des Kursbetriebs nicht überschreiten.
Stilllegungen sind nur für max. 4 Wochen möglich (unter Vorlage eines ärztlichen Attests). Danach wird die Beitragszahlung wieder
aufgenommen. Der Zeitraum der Stilllegung wird bei Vertragsende an den Kündigungstermin angehängt.
Die Haftung für Personen und Sachschäden während des Unterrichtes und Veranstaltungen wird im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten
ausgeschlossen. Die Teilnahme am Sportunterricht und an den Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Ich weise vorsorglich daraufhin,
dass der Teilnehmer sich in jedem Fall gegen das Risiko von Sportverletzungen und Unfällen ausreichend selbst versichern sollte. Für
mitgebrachte Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen.
Alle Teilnehmer geben durch ihre Unterschrift bei der Anmeldung und mit dem Kauf von Zehnerkarten ihr Einverständnis, dass Foto-,
Film- und Videoaufnahmen während des Unterrichtes oder bei Veranstaltungen gemacht und veröffentlicht werden dürfen und erklären
sogleich ihren Verzicht auf jegliche eigene Ansprüche aus diesen Aufnahmen.
Die Zehnerkarten gelten pro Abend, d. h. der Teilnehmer hat die Option, 1 oder 2 Stunden am Kursprogramm teilzunehmen, bezahlt
aber nur eine Einheit. Nimmt der Teilnehmer nur an einer Kursstunde teil, bezahlt er trotzdem eine Einheit.
Zehnerkarten sind nicht übertragbar auf andere Personen!
Eine Rückzahlung der Zehnerkarten oder Teilen davon ist nicht möglich, auch nicht bei Krankheit oder Umzug. Fallen Stunden aus oder
weg, so hat der Teilnehmer die Möglichkeit, an anderen, ähnlichen Kursangeboten teilzunehmen.
Kurse finden generell erst ab 2 Teilnehmer statt.
Die Fitness-Schule macht darauf aufmerksam, dass der Kursbereich seit 2007 von ehemals 6 Kursen auf 11 (zeitweise 13)
Kursen angestiegen ist, ohne dass eine Beitragserhöhung stattfand. Das wird oft selbstverständlich hingenommen. Wenn daher Kurse mangels
Teilnehmer oder Trainerausfall aus dem Programm genommen werden müssen, ist dies keine versteckte Preiserhöhung.
Es gelten die im Vertrag angegebenen Kündigungsbedingungen. Bei Schwangerschaft, schwerer Krankheit (ärztl. Gutachten) und Umzug
(50 km und mehr) kann der Vertrag sofort aufgelöst werden.
Den Anweisungen der jeweiligen Instruktorin ist Folge zu leisten!
Eltern haften für ihre Kinder. Ich mache darauf aufmerksam, dass Kinder ebenfalls ausreichend gegen Unfall und Sportverletzungen
versichert sein sollten. Bei mutwilligen Zerstörungen und Sachschäden haften die Eltern. Eine Einverständniserklärung über die
Gesundheit des Kindes sowie Film- und Fotoerlaubnis wird den Eltern bei Abschluß der Zehnerkarten jeweils vorgelegt.
Zumbatomic®-Zehnerkarten sind nicht übertragbar und können rückwirkend nicht ausbezahlt werden.
Kündigungen müssen schriftlich und per Einschreiben an die Adresse der Fitness-Schule oder Büroadresse (Abgunst 21, 37520 Osterode) oder per Einschreiben erfolgen